Neuer Inhalt des Kfz-Verbandskasten ab 1.2.2023
Der Inhalt des Kfz-Verbandskasten ändert sich!
Ab dem 1. Februar 2023 müssen nach der DIN-Norm immer zwei Corona-Schutzmasken im Verbandskasten vorhanden sein. Dabei ist eine FFP2-Maske nicht verpflichtend. Es fällt jedoch ein Dreieckstuch weg sowie das kleinere Verbandstuch.
Amtliche Untersuchung durch den GTÜ-Partner Hein
Hauptuntersuchung (HU) - Plakette fällig?Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive "Abgasuntersuchung" für Sie durch. Die GTÜ hat sich als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation neben TÜV und DEKRA seit der Öffnung [...]
Rettungskarte kann Leben retten
Rettungskarte kann Leben retten! Die Rettungskarte sollte in jedem Kfz vorhanden sein, denn bei einem schweren Verkehrsunfall zählt für die Rettungskräfte jede Sekunde und sorgt im Notfall für schnelle Hilfe. Verschenken Sie keine kostbare Zeit [...]