Services der GTÜ-Kfz-Prüfstelle in Alsdorf

Die GTÜ-Prüfstelle in Alsdorf unterstützt und berät zu allen Fragen und Fahrzeugarten für eine amtliche Hauptuntersuchung. Seit der Öffnung des Monopols für amtliche Hauptuntersuchungen (HU) im Jahr 1989 hat sich die GTÜ als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation neben TÜV und DEKRA erfolgreich etabliert.

Deshalb gilt: Auch die GTÜ führt die Hauptuntersuchung inkl. „Abgasuntersuchung“ für Sie durch. Im Gegensatz zu TÜV und DEKRA sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch. Damit das auch gut klappt, haben wir hier wichtige Fragen zusammen gefasst.

Fragen und Antworten (FAQ)

Viele Dinge können Sie für einen reibungslosen Ablauf vorher prüfen und entdeckte Mängel ggf. beseitigen. Schauen Sie auf unsere umfangreiche „Checkliste für die Hauptuntersuchung

Was die Zahlen und Merkmale der Plakette bedeuten, finden Sie in unserem „Plakettenlexikon„.

Niemand will in einen Unfall verwickelt sein, dennoch kann es passieren. Wie Sie sich im Idealfall verhalten, haben wir im „Unfallratgeber“ einmal zusammen gefaßt.

Bitte beachten Sie, dass an unserer Prüfstelle das Entgelt gemäß ausgehängter Gebührentabelle in bar oder mit Girokarte entrichtet werden muss, da wir keine Möglichkeit für andere Kartenzahlungen vorgesehen haben.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Sie an dem Prüftermin Ihres Fahrzeuges mittels E-Mail-Erinnerung der GTÜ zu erinnern. Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie rechtzeitig vor Ablauf der HU / AU-Frist eine E-Mail von der GTÜ. Zur Erinnerung hier folgen >

Wir führen auch die Nachuntersuchung zu einer durchgeführten Hauptuntersuchung (HU) von einer anderen Prüforganisation (TÜV, Dekra etc.) innerhalb der 4-Wochenfrist durch. Bringen Sie dazu bitte den HU-Bericht der Erstuntersuchung zum Prüftermin mit.

2017-01-01T09:00:48+01:00

Plakettenlexikon

Für die Hauptuntersuchung gibt es keine Fristverlängerung. Wer überzieht, muss Strafe bezahlen. Das passiert Ihnen nicht, wenn sie das Fälligkeitsdatum für die amtliche Untersuchung Ihres Fahrzeuges kennen.

2017-01-01T08:00:19+01:00

Unfallratgeber

Ihr Ingenieurbüro Hein wünscht Ihnen allezeit gute und vor allem unfallfreie Fahrt. Sollten Sie dennoch einmal in einen Unfall verwickelt werden, dann können folgende Ratschläge und Empfehlungen hilfreich sein.