Neuer Inhalt des Kfz-Verbandskasten ab 1.2.2023

2023-04-20T15:41:17+02:00

Der Inhalt des Kfz-Verbandskasten ändert sich!
Ab dem 1. Februar 2023 müssen nach der DIN-Norm immer zwei Corona-Schutzmasken im Verbandskasten vorhanden sein. Dabei ist eine FFP2-Maske nicht verpflichtend. Es fällt jedoch ein Dreieckstuch weg sowie das kleinere Verbandstuch.