52477 Alsdorf

Linnicher Straße 90

GTÜ-Prüfstelle in Alsdorf - Ingenieurbüro Hein

Änderungsabnahmen

Hauptuntersuchungen inklusive Untersuchung der Abgase

GTÜ - amtliche KFZ-Dienstleistungen

Flüssiggasabnahmen nach DVGW

Schadengutachten, Wertgutachten, Zustandsberichte

Sachverständigen Dienstleistungen

In der Zeit vom 6.2.2017 bis 10.2.2017 ist unsere Kfz-Prüfstelle

mittags von 12.00 – 15:00 Uhr nicht geöffnet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

GTÜ-Prüfstelle – Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik Guido Hein

Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen Ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzten unter anderem die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Im Mittelpunkt Ihrer Arbeit steht die Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger sowie die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse. Die Prüfingenieure untersuchen außerdem Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse nach Bestimmungen der BOKraft.

Für die Untersuchung an Ihrem Fahrzeug haben Sie die Möglichkeit, Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten an der Kfz-Prüfstelle mit uns zu vereinbaren. Dadurch können Sie die Wartezeiten minimieren.

Das Ingenieurbüro Hein wurde im Mai 2002 in Alsdorf gegründet. Die Kfz-Prüfstelle entstand im Juli 2002 in der Linnicherstrasse 90 in Alsdorf. Die modern gestaltete Prüfhalle ist mit neuester Prüftechnik ausgestattet. Zum Büro hin wurde eine Glaswand geschaffen, sodass der Kunde die Prüfarbeiten von dort überblicken kann. Am Gebäude stehen dem Kunden genügend Parkplätze zur Verfügung.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählen die im Namen und auf Rechnung der GTÜ durchgeführten Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO mit zeitgleicher Untersuchung der Abgase sowie Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO.

Als freies und anerkanntes Sachverständigenbüro erstellen wir Unfallschaden- sowie Wertgutachten. Außerdem führen wir als Sachkundige die Flüssiggasabnahmen an Ihrem Wohnmobil oder Campingfahrzeug nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 durch.

Amtliche Fahrzeuguntersuchungen

Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger

Im Mittelpunkt Ihrer Arbeit steht die Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger.

Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse

Wir bieten die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse an.

Untersuchung Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse

Die Prüfingenieure untersuchen außerdem Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse nach Bestimmungen der BOKraft.

Abgasuntersuchung

Selbstverständlich führen Sie auch die Untersuchung der Abgase für alle abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeugarten durch. Modernste Abgasmessgeräte auf dem neuesten Stand der Technik werden an der GTÜ-Kfz-Prüfstelle Hein in Alsdorf vorgehalten.

Prüfzeugnis

Bei Fahrzeuganbauten, Fahrzeugumbauten und Fahrzeugänderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen gegen Vorlage eines gültigen Prüfzeugnisses nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrzeug (z.B.: Tieferlegung).

Mängelkarte

Zum amtlichen Tätigkeitsfeld gehören außerdem die Fahrzeugbegutachtung nach § 5 FZV (Mängelkarte). Das Fahrzeug wird vom GTÜ-Prüfingenieur bezüglich der Abstellung aller Mängel, die auf der Mängelkarte aufgeführt sind, überprüft. Abnahmen zur Erteilung einer „Tempo 100“-Plakette für Anhängergespanne werden durchgeführt. Die Prüfkriterien zur positiven Begutachtung erhalten Sie in der GTÜ-Kfz-Prüfstelle in Alsdorf.

Nicht amtliche Sachverständigenleistungen

Schadengutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall ist der Ärger groß. Das mit aussagekräftigen Fotos erstellte Schadengutachten, welches für die Schadenregulierung vom Ingenieurbüro Hein erstellt wird, ist zwecks Beweissicherung unverzichtbar ist. Der Geschädigte hat gegen den Schädiger Anspruch auf Ersatz der unfallbedingt entstandenen Kosten. Die Schadenregulierung ist für den Laien ein sehr komplexes Thema (siehe Unfallratgeber) und sollte man nicht allein dem Unfallverursacher überlassen.

Wertgutachten

Die Festlegung des Fahrzeugwertes wird durch ein Wertgutachten dokumentiert und kann große Vorteile haben. Eine Schätzung von neutraler Seite gibt Ihnen einen Wert an, den Sie als Verhandlungsgrundlage beim Verkauf des Fahrzeuges verwenden können. Für Firmenfahrzeuge, die aus dem Firmenbesitz ausscheiden, brauchen Sie für das Finanzamt den Wert des Fahrzeuges. Dieser Wert kann mittels Gutachten vom Ingenieurbüro Hein bestimmt werden.

Fahrzeugzustandsbericht

Der Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges ist der Vertrauensbeweis des Kunden. Der Zustandsbericht unterstützt den Kundenwunsch. Die Dokumentation des Fahrzeugzustandes kommt dem Sicherheitsbedürfnis des Kunden entgegen. Händler und Käufer erhalten vom Ingenieurbüro Hein alle relevanten Informationen über das Fahrzeug. Die vollständige Dokumentation der Fahrzeugdaten entspricht den Bestimmungen der EU-Verbrauchgüterkaufrichtlinie.

Abnahme von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen

Die Prüfung erstreckt sich über die Einrichtung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art.

Die Flüssiggasanlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach Ablauf von jeweils 2 Jahren durch einen Sachkundigen auf Einhaltung der Technischen Regeln nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 zu prüfen.
Bitte beachten Sie, dass der Druckregler sowie der Verbindungsschlauch zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 10 Jahre sein dürfen. Das Fertigungsdatum ist in Form von Monat und Jahr auf die Bauteile aufgedruckt.
Für die Überprüfung der Anlage bitte unbedingt die Gasflasche sowie das Prüfbuch mitbringen!

Öffnungszeiten und Kontakt

Öffnungszeiten der Kfz-Prüfstelle:

Unsere Kfz-Prüfstelle ist während folgender Zeiten für Sie geöffnet:
Montag bis Freitag: 9.00 — 12.00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr geöffnet
jeden 1. Samstag im Monat: 9.00 — 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass an unserer Prüfstelle das Entgelt gemäß ausgehängter Gebührentabelle in bar entrichtet werden muss, da wir keine Möglichkeit für Kartenzahlungen vorgesehen haben.

Für nicht mehr fahrbereite Unfallfahrzeuge werden Besichtigungstermine zur Erstellung von Schadengutachten nur außerhalb der Öffnungszeiten vergeben. Bitte nutzen Sie hierfür die Möglichkeiten per E-Mail oder rufen Sie uns unter 0172/2454623 an und lassen Sie sich einen verbindlichen Termin geben.

    Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik
    Dipl.-Ing. Guido Hein
    Linnicher Strasse 90

    52477 Alsdorf

    Fon: 02404/955955
    Fax: 02404/955956

    E-Mail: info@ingenieurbuero-hein.de

    Kontakt per E-Mail

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    Mail: info@ingenieurbuero-hein.de