Seit 1. Juli 2014: Eine Warnweste pro Fahrzeug ist Pflicht!
Seitdem wird auch im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) das Vorhandensein einer Warnweste überprüft.

Es empfiehlt sich bei einer Panne/Unfall für jeden Insassen eine solche Weste mitzuführen.
Bereits in vielen europäischen Ländern gilt diese Pflicht wie z. B. in Österreich. Ab dem 1. Juli 2014 gilt nun auch in Deutschland für Personenkraftwagen, Zug– und Sattelmaschinen sowie in Kraftomnibusse diese Pflicht. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ist das nicht Vorhandensein einer Warnweste ein geringer Mangel und muss behoben werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Quelle: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, 70567 Stuttgart