Kfz-Gutachten als freiberuflicher Sachverständiger in Alsdorf

Das Tätigkeitsfeld als freiberuflicher Sachverständiger umfasst die Erstellung von Schaden- und Wertgutachten sowie Technische Untersuchungen. Sie erhalten neutrale und unabhängige Gutachten durch unsere Sachverständigen und Prüfingenieure.

Des Weiteren führen wir Abnahmen von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen (Wohnmobile, Campingwagen) nach dem DVGW-Arbeitsblatt 607 durch, die im 2-Jahres-Turnus zu wiederholen sind.

Schadengutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall ist der Ärger groß. Das mit aussagekräftigen Fotos erstellte Schadengutachten, welches für die Schadenregulierung vom Ingenieurbüro Hein erstellt wird, ist zwecks Beweissicherung unverzichtbar ist. Der Geschädigte hat gegen den Schädiger Anspruch auf Ersatz der unfallbedingt entstandenen Kosten. Die Schadenregulierung ist für den Laien ein sehr komplexes Thema (siehe Unfallratgeber) und sollte man nicht allein dem Unfallverursacher überlassen.

Wertgutachten

Die Festlegung des Fahrzeugwertes wird durch ein Wertgutachten dokumentiert und kann große Vorteile haben. Eine Schätzung von neutraler Seite gibt Ihnen einen Wert an, den Sie als Verhandlungsgrundlage beim Verkauf des Fahrzeuges verwenden können. Für Firmenfahrzeuge, die aus dem Firmenbesitz ausscheiden, brauchen Sie für das Finanzamt den Wert des Fahrzeuges. Dieser Wert kann mittels Gutachten vom Ingenieurbüro Hein bestimmt werden.

Technische Untersuchung

Der Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges ist der Vertrauensbeweis des Kunden. Die technische Untersuchung unterstützt den Kundenwunsch. Die Dokumentation kommt dem Sicherheitsbedürfnis des Kunden entgegen. Händler und Käufer erhalten vom Ingenieurbüro Hein alle technisch relevanten Informationen über das Fahrzeug.

Abnahme von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen

Die Prüfung erstreckt sich über die Einrichtung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art.

Die Flüssiggasanlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach Ablauf von jeweils 2 Jahren durch einen Sachkundigen auf Einhaltung der Technischen Regeln nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 zu prüfen.
Bitte beachten Sie, dass der Druckregler sowie der Verbindungsschlauch zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 10 Jahre sein dürfen. Das Fertigungsdatum ist in Form von Monat und Jahr auf die Bauteile aufgedruckt.
Für die Überprüfung der Anlage bitte unbedingt die Gasflasche sowie das Prüfbuch mitbringen!