Sehr geehrte Kundschaft!
Aufgrund der abklingenden Corona-Pandemie bitten wir weiterhin nachfolgende Abstands- und Hygieneregelung einzuhalten:
– Zutritt in das Büro bitte weiterhin nur EINZELN
– Halten Sie sich während der Prüfung Ihres Fahrzeuges nicht in der Prüfhalle auf; Zutritt in die Prüfhalle nur nach Absprache gestattet
– Wartezeiten bitte am oder im Fahrzeug verbringen
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr GTÜ-Sachverständigen-Team der Prüfstelle in Alsdorf
Vom 6.4.2023 ab 12:00 Uhr bis zum 10.4.2023 ist die Kfz-Prüfstelle geschlossen.
Wir wünschen Ihnen schöne Osterfeiertage.
Ihr GTÜ-Team der Prüfstelle in Alsdorf
GTÜ-Prüfstelle – Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik Guido Hein
Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen Ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzten unter anderem die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Im Mittelpunkt Ihrer Arbeit steht die Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger sowie die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse. Die Prüfingenieure untersuchen außerdem Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse nach Bestimmungen der BOKraft.
Die GTÜ-Prüfingenieure setzen sich für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei einem positiven Ergebnis der Hauptuntersuchung die Prüfplakette an Ihrem Fahrzeug an.
Das Ingenieurbüro Hein wurde im Mai 2002 in Alsdorf gegründet. Die Kfz-Prüfstelle entstand im Juli 2002 in der Linnicherstrasse 90 in Alsdorf. Die modern gestaltete Prüfhalle ist mit neuester Prüftechnik ausgestattet. Zum Büro hin wurde eine Glaswand geschaffen, sodass der Kunde die Prüfarbeiten von dort überblicken kann. Am Gebäude stehen dem Kunden genügend Parkplätze zur Verfügung.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählen die im Namen und auf Rechnung der GTÜ durchgeführten Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO mit zeitgleicher Untersuchung der Abgase sowie Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO.
Als freies und anerkanntes Sachverständigenbüro erstellt das Ingenieurbüro Hein Unfallschaden- sowie Wertgutachten. Außerdem führen wir als Sachkundige die Flüssiggasabnahmen an Ihrem Wohnmobil oder Campingfahrzeug nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 durch.