Neuer Inhalt des Kfz-Verbandskasten ab 1.2.2023

Der Inhalt des Kfz-Verbandskasten ändert sich!

Ab dem 1. Februar 2023 müssen nach der DIN-Norm immer zwei Corona-Schutzmasken im Verbandskasten vorhanden sein. Dabei ist eine FFP2-Maske nicht verpflichtend. Es fällt jedoch ein Dreieckstuch weg sowie das kleinere Verbandstuch.

Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird der Verbandskasten vom Prüfingenieur geprüft. Dabei wird geschaut, ob ein Verbandskasten mitgeführt wird und ob der Inhalt der DIN-Norm entspricht. Die Einstufung eines fehlenden, unvollständigen oder abgelaufenen Verbandskastens wird als “geringer Mangel” dokumentiert. Die Haltbarkeitsdauer des Inhaltes beträgt 5 Jahre.

GTÜ Kfz Verbandskasten in rot